Ab dem 1. Januar 2027 läuft die Riester-Rente als private Altersvorsorge aus. Das Nachfolgemodell ist im Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge) geregelt. Hier ein Überblick auch mit den Vorteilen für den Mittelstand.
Das neue Gesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 17.12.2025 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 27.03.2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8.5.2026 zugestimmt. Das Gesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Die Umsetzung mit Angeboten der neuen Produkte und der faktischen Ablösung der Riester-Rente erfolgt dann zum 1.1.2027.
Bestehende Riester-Verträge behalten jedoch einen vollen Bestandsschutz. Sie können weiter angespart und mit den bisherigen Zulagen und steuerlichen Regeln fortgeführt werden. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ein Wechsel in das neue System ist möglich. Es ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, dessen zentrales Element ein Altersvorsorgedepot ist.
Neue Förderlogik ab 2027
Der Staat gibt 50 Cent pro eingezahltem Euro bis zu 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, danach noch 25 Cent pro Euro bis zu weiteren 1.440 Euro Eigenbeitrag. Damit sind insgesamt bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr maximal möglich. Wer weniger einzahlt, bekommt entsprechend weniger Förderung. Außerdem können die jährlichen Einzahlungen bis 6.840 Euro gehen, allerdings ohne zusätzliche Zulage oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Zusätzlich gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Es wird ein „Standardprodukt“ definiert, das alle Anbieter (Banken, Versicherer, Fonds) vorhalten müssen. Es soll einfach und breit zugänglich sein. Zudem werden die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt und für das Standardprodukt durch einen Kostendeckel von ca. 1 Prozent p.a. begrenzt.
Zusatzbaustein: Frühstart-Rente
Parallel zur Neugestaltung der privaten Vorsorge enthält das Altersvorsorgereformgesetz Eckpunkte für eine „Frühstart-Rente“, also ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche. Der Start ist rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020, mit einem staatlichen Zuschuss von 10 Euro pro Monat und einer geplanten Einbeziehung weiterer Jahrgänge ab 2029.
Vorteile für den Mittelstand
Die Reform öffnet die staatliche Förderung explizit auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, so dass Unternehmer/innen erstmals selbst von Zulagen und steuerlicher Förderung im neuen Altersvorsorgedepot profitieren kann. Für Unternehmen reduziert die vereinfachte Förderung zudem den Verwaltungsaufwand.
Arbeitgeber können auch künftig Einzahlungen für Mitarbeiter leisten, z. B. über eine Entgeltumwandlung oder Zuschüsse in solche geförderten Produkte. Das schafft zusätzliche Anreize und fördert die Mitarbeiterloyalität.
Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.




