Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich gedreht. Fachkräfte werden händeringend gesucht. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern auch steuerfreie Anreize zu bieten. Statt sich über eine Gehaltserhöhung zu freuen, sind viele Arbeitnehmer verärgert, wenn sie bei der nächsten Gehaltsabrechnung feststellen müssen, dass nach Abzug von Steuern und Sozialabgeben von der gut gemeinten Gehaltserhöhung nur die Hälfte auf dem eigenen Konto landet. Die sogenannte „kalte Progression“ führt dazu, dass Lohnsteigerungen durch den Aufstieg in einen höheren Steuertarif und durch die Inflation zum Großteil wieder aufgezehrt werden. Damit der Arbeitnehmer wirklich davon profitiert, können Arbeitgeber steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Gehaltsextras als clevere Vergütungsalternative anbieten.
- Anlassbezogene Geschenke: Sachbezüge wie Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit und Jubiläum erhöht sich der Betrag leicht auf 60 Euro.
- Mitarbeitergesundheit: Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung sind pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu zählen z. B. Massagen, Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Programm zur Suchtprävention und Stressbewältigung und Beiträge zu Fitnessstudios.
- Erholungsbeihilfe: Statt Urlaubsgeld, das bis zu 50 Prozent mit Steuern und Sozialabgaben belastet wird, können Sie Ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Erholungsbeihilfe auszahlen: 156 Euro für Arbeitnehmer, 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro pro Kind. Sie übernehmen die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Ist Ihr Mitarbeiter verheiratet und hat ein Kind, dann kann er sich über eine Erholungsbeihilfe von 312 Euro netto im Jahr freuen.
- Beihilfen: Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern dürfen ihren Arbeitnehmern pro Jahr 600 Euro als Beihilfe zahlen. Dies setzt voraus, dass beim Arbeitnehmer ein besonders belastendes Ereignis eingetreten ist wie z.B. Todesfall oder Krankheitsfall in der Familie, Angehörigenpflege, Vermögensverlust durch Hochwasser oder Feuer.
- Kindergartenzuschuss: Möchten Sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Ihrem Unternehmen fördern, dann können Sie Ihren Mitarbeitern einen steuer- und sozialabgabenfreien Kindergartenzuschuss z. B. als Barauszahlung oder als Sachleistung in Form einer Betriebskita anbieten. Allerdings muss dieses Gehaltsextra zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Einen Höchstbeitrag gibt es nicht.
- Essenszuschüsse: Unternehmen können ihre Mitarbeiter pro Arbeitstag steuerfrei mit bis zu 7,23 € bei der Essensversorgung unterstützen. Bei KMU beliebter sind jedoch Essensmarken. Hierbei beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 3,10 Euro pro Arbeitstag. Hinzu kommt der Mitarbeiteranteil von 4,13 Euro. Bei 15 Essensmarken pro Monat entfällt die Nachweispflicht beim Finanzamt.
- Fahrtkostenzuschuss: Bezuschussen Sie die Fahrten Ihrer Mitarbeiter zwischen Wohnung und Arbeit mit 0,30 Euro pro Kilometer. Pro Jahr sind 4.500 Euro möglich. Sie versteuern den Zuschuss pauschal mit 15 Prozent. Für die Gewährung von Jobticks zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat.
- Tankgutscheine im Wert von monatlich bis zu 50 Euro sind für Ihre Mitarbeiter ebenfalls steuer- und sozialabgabefrei. Auch andere Warengutscheine sind in dieser Höhe denkbar, z. B. Lottoscheine.
- Firmenwagen: Die Überlassung des Firmenwagens für die Urlaubsfahrt ist nicht gesondert vom Arbeitnehmer zu versteuern. Die Nutzung ist im Rahmen der 1-Prozent-Pauschalversteuerung abgedeckt.
- Sonstiges: Steuer- und Abgabenfreiheit gilt auch, wenn Sie Ihren Mitarbeitern z. B. Computer und Mobiltelefone zur Nutzung außerhalb des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen. Computer und Notebooks können Sie Ihren Mitarbeitern schenken, wenn Sie 25 Prozent pauschal versteuern.
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