26.02.2025

Führungslose GmbH

Gefahr im Verzug

iStock, MIND_AND_I

Wenn ein alleiniger GmbH-Geschäftsführer plötzlich stirbt, schwer erkrankt oder ohne sofortige Neubestellung zurücktritt, dann ist die GmbH  führungslos. Welche Risiken ergeben sich dann und wie ist rechtlich zu handeln?

Risiken

  • Handlungsunfähigkeit: Ohne Geschäftsführer kann die GmbH im Außenverhältnis nicht wirksam vertreten werden und ist somit weitgehend handlungsunfähig.
  • Haftungsrisiken für Gesellschafter: Bei einer führungslosen GmbH können die Gesellschafter unter bestimmten Umständen persönlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn gesetzliche Pflichten verletzt werden.
  • Insolvenzrisiko: Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Gesellschafter zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Eine Verletzung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Vertrauensverlust: Die Unsicherheit über die Führung kann zu einem Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern führen.

Maßnahmen

  • Schnelle Neubesetzung: Die Gesellschafter sollten umgehend einen neuen Geschäftsführer bestellen, um die Handlungsfähigkeit der GmbH wiederherzustellen.
  • Notgeschäftsführer: In dringenden Fällen kann die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Gericht beantragt werden.
  • Gesellschafterversammlung: Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 Prozent des Stammkapitals halten, können eine Gesellschafterversammlung einberufen, um einen neuen Geschäftsführer zu bestellen.
  • Vorsorgliche Regelungen: Es ist ratsam, im Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Fall der Führungslosigkeit zu treffen, z.B. durch die Benennung eines Ersatzgeschäftsführers.
  • Passivvertretung beachten: Im Falle der Führungslosigkeit sind die Gesellschafter gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG zur Entgegennahme von Willenserklärungen und als Zustellungsempfänger berechtigt.
  • Rechtliche Beratung: Aufgrund der komplexen rechtlichen Situation ist es empfehlenswert, frühzeitig einen Rechtsanwalt und Steuerberater hinzuzuziehen.

Durch proaktives Handeln und die Beachtung der rechtlichen Vorgaben können die Risiken einer führungslosen GmbH minimiert und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Vor allem bei Einzelgeschäftsführern, die auch noch Einzelgesellschafter der GmbH sind, ist eine Absicherungsstrategie dringend geboten.

copyright Mittelstandsforum Köln Bonn

Unsere Empfehlung

Partner

ILP Global Klein Mertens Thiele & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Markus Thiele
Marzellenstr. 2 - 8
50667 Köln

Fon: +49-(0)221 – 828298
Fax: +49-(0)221 – 828298

ILP Global Klein Mertens Thiele & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Auch interessant

19.05.2026

Fly to Quality

Warum neue Büroimmobilien mehr bieten müssen

17.05.2026

Supervermächtnis

Berliner Testament erweitern