Nur wenige Mittelständler schöpfen die staatlichen Fördermöglichkeiten voll aus, weil sie die Gesetze nicht kennen oder nicht richtig verstehen. Dazu gehört auch das 2019 geschaffene Qualifizierungschancengesetz (QCG). Damit können Sie Ihre Mitarbeiter zum Nulltarif qualifizieren sowie ungelernte bzw. Quereinsteiger zum Berufsabschluss bringen. Sie lösen damit nicht nur das Problem des Fachkräftemangels, sondern Sie bieten auch attraktive Arbeitgebervorteile. Hier das Wichtigste:
Ziel und Nutzen für Unternehmen
Das Gesetz richtet sich gezielt an Betriebe, die durch Digitalisierung oder einen strukturellen Wandel vom Fachkräftemangel betroffen sind. Es ermöglicht die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Alter oder Unternehmensgröße. Dadurch können Mitarbeiter neue Kompetenzen für Engpassberufe erwerben, interne Fachkräfte entwickelt und die Personalsuche entlastet werden.
Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen
Die Agentur für Arbeit, speziell der Arbeitgeberservice, übernimmt einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten und gewährt zudem Lohnkostenzuschüsse während der Qualifizierungsmaßnahme. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung auf den Erwerb neuer, arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen abzielt und bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfindet. Seit 2024 sind die Förderbedingungen nochmals vereinfacht: Kleine Unternehmen erhalten teils volle Lohnkostenerstattung, und der Zugang ist weniger bürokratisch.
Beispiel: Weiterbildung in der Digitalisierung
Ein mittelständisches Logistikunternehmen erkennt, dass künftig verstärkt Kenntnisse in Datenanalyse, digitaler Lagerverwaltung und IT-Sicherheit benötigt werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es schickt daher zehn Mitarbeiter in externe Schulungen zu diesen Themen. Dank QCG erhält das Unternehmen je nach Größe bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten sowie z. B. 50 Prozent der Personalkosten während der Fortbildung von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Mitarbeiter erwerben digitale Kompetenzen, das Unternehmen kann intern neue Schlüsselpositionen besetzen und muss keine Fachkräfte extern suchen.
Beispiel: verkürzter Berufsabschluss
Das QCG ermöglicht es auch, Ungelernten und Quereinsteigern einen anerkannten formalen Berufsabschluss nachzuholen. Sie werden dabei von einem anerkannten Bildungsträger z. B. in einem sechsmonatigen Spezialprogramm mit mehr als 200 Unterrichtsstunden auch online auf die Externenprüfung vorbereitet (z. B. im kaufmännischen oder technischen Bereich). Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt.
Darüber können z. B. auch ausländische Fachkräfte, die z. B. Vorkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen in einer Branche haben (z. B. Gastronomie, Gesundheitsbranche, IT und Technik) sehr schnell in den Arbeitsprozess integriert werden. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf B1-Niveau.
Ihr Weg zu neuen Fachkräften
Das Gesetz ist sehr komplex und mit vielen regionalen Auslegungsmöglichkeiten versehen. Daher ist es am besten, wenn Sie sich durch erfahrene Experten anerkannter Bildungsträger wie die Bernards Akademie aus Bonn beraten lassen. Das Geld, man muss es einfach so sagen, liegt hier auf der Straße. Es wäre schade, wenn Sie gerade in der jetzigen Wirtschaftskrise solche finanziellen Geschenke des Staates liegen lassen.
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