30.10.2025

Vorsicht Umweltstrafrecht

Minimieren Sie Ihr strafrechtliches Risiko

iStock, nd3000

Vor allem Produktionsunternehmen können durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit die Umwelt schädigen. Strafrechtlich relevant wird es in Deutschland für die Geschäftsführung, wenn vorsätzlich oder fahrlässig wesentliche Umweltgüter wie Gewässer, Boden, Luft, Menschen, Pflanzen oder Tiere gefährdet werden. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen (z. B. katastrophalen Umweltschäden) bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen. Schon der Versuch oder die Beteiligung an einer solchen Tat ist strafbar. Sorgen Sie daher organisatorisch vor:

Schritt 1: Analysieren

Das Strafgesetzbuch (§§ 324–330d StGB) nennt als Umweltstraftaten unter anderem:

  • Verunreinigung von Gewässern, Boden oder Luft,
  • unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, Stoffen oder radioaktiven Gütern,
  • Betreiben von Anlagen ohne Genehmigung,
  • verursachen von Lärm, Erschütterungen, Wärme oder nichtionisierender Strahlung
  • Gefährdung geschützter Gebiete,
  • In Zukunft: Inverkehrbringen umweltschädlicher Produkte und verursachte Energieimmissionen.

Bewerten Sie das Gefährdungspotenzial im Betrieb und prüfen Sie Ihre Genehmigungen, betrieblichen Verfahren und Sicherheitsvorschriften sorgfältig. Nutzen Sie Umweltberater, um Schwachstellen zu identifizieren.

Schritt 2: Organisieren

Strafrechtlich haftet die verantwortliche Person, deren Handlungen oder Unterlassungen den Schaden verursachen. Weisen Sie die Umweltverantwortung klar einer fachkundigen Person mit ausreichenden Kompetenzen zu. Ohne eine solche interne Regelung kann die Geschäftsleitung gesamtschuldnerisch verantwortlich sein. Achten Sie auf eine regelmäßige Schulung und Dokumentation.

Schritt 3: Kontrollieren

Implementieren Sie ein Überwachungssystem, das die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften bis in operative Ebenen sicherstellt. Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 oder EMAS sowie Notfall- und Prüfpläne gelten als empfohlene Präventionsmaßnahmen.

Überprüfen Sie zudem Ihren Versicherungsschutz auf Deckung von Personen-, Sach- und Umweltschäden einschließlich Sanierungskosten. Frühzeitige juristische Beratung mindert Haftungsrisiken.

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