Kaum eine Steuer sorgt für so viel Streit zwischen Staat und Wirtschaft wie die Gewerbesteuer. Im Bundesdurchschnitt ist der Hebesatz 2025 auf 438 Prozent gestiegen – ein historischer Höchststand. Und es geht zum Leidwesen deutscher Mittelständler, die sich dem nicht wie Konzerne durch internationale Steuerkonstrukte entziehen können, munter weiter.
Große regionale Spannbreite
Die regionalen Unterschiede bleiben gewaltig. Die bundesweit höchsten Hebesätze liegen bei 580 Prozent, die niedrigsten bei 250 Prozent. Für eine Kapitalgesellschaft macht das inklusive Körperschaftsteuer den Unterschied zwischen rund 35 und 24 Prozent Gesamtbelastung auf denselben Gewinn.
International im oberen Feld
International steht Deutschland damit schlecht da. Die tarifliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften liegt hierzulande bei rund 30 Prozent, dritthöchster Wert im OECD-Vergleich nach Malta und Japan, während der OECD-Durchschnitt nur 23,6 Prozent und der EU-Durchschnitt sogar nur 21,1 Prozent beträgt.
DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov nennt die Gewerbesteuer deshalb einen "deutschen Sonderweg": Keine andere Industrienation belaste Unternehmen regional zusätzlich zur Körperschaft- und Einkommensteuer. Reformansätze scheiterten seit Jahren, weil Kommunen nicht bereit und von ihren Ländern nicht unterstützt würden.
Die Sicht der Kommunen
Die klammen deutschen Kommunen halten dagegen. Angesichts eines für 2026 erwarteten Defizits der Städte und Gemeinden von rund 30 Mrd. Euro seien bisherige Erhöhungen sehr maßvoll, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Die Hebesätze würden deshalb auch künftig leicht steigen. Hauptursache dafür seien steigende Sozialkosten und gesetzliche Aufgaben, die der Bund und die Länder den Kommunen übertragen, ohne sie ausreichend zu finanzieren. Gefordert wird ein höherer kommunaler Anteil an den Gemeinschaftssteuern.
Neuer gesetzlicher Mindesthebesatz ab 2027
Neue Dynamik bringt der Gesetzgeber selbst: Mit dem 9. Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, steigt der gesetzliche Mindesthebesatz der Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 auf 280 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG).
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lagen 43 Gemeinden darunter. Sie müssen ihren Hebesatz spätestens zum 1. Januar 2027 anheben. Ziel ist es, sogenannten Gewerbesteueroasen einen Riegel vorzuschieben, die mit besonders niedrigen Sätzen Unternehmenssitze allein aus steuerlichen Gründen anzogen. Steuerwettbewerb durch gut wirtschaftende Kommunen ist in Deutschland nicht gewollt. Der Bundesrat drängt sogar bereits auf eine weitere Anhebung auf 300 Prozent.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Gewerbesteuerlast dürfte für alle zumindest mittelfristig weiter steigen, während der Reformstreit zwischen Wirtschaft und Kommunen ungelöst bleibt.




