Arbeitsrecht
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17.10.2025
Abwerbeverbote verboten
Empfehlung | Dr. Klassen + Partner mbB
Sogenannte Abwerbeverbote („No-Poach“ oder „No-Hire“-Abreden) zwischen Unternehmen verstoßen nach aktueller Rechtslage in der EU grundsätzlich gegen das Kartellrecht und sind in aller Regel unzulässig.


Das deutsche Arbeitsrecht ist schwer zu überblicken und gilt als arbeitnehmerfreundlich. Mittelständische Unternehmen aus dem Raum Köln, Bonn, Bergisch Gladbach, Leverkusen, Gummersbach, Rheinbach, Siegburg, Koblenz sind daher gut beraten, bei Problemen und Streitigkeiten mit Beschäftigten kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht einzuschalten. Lesen Sie hier die wichtigsten arbeitsrechtlichen Praxislösungen.